Cloud Service Agreement

hegias header stadtplanerCloud Service Agreement (CSA) der HEGIAS AG

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Version 1.0 vom 12. Mai 2020

DURCH DIE ANNAHME DIESER VEREINBARUNG IM ZUGE EINER BESTELLUNG, DIE DIE ANNAHME DIESER VEREINBARUNG EINSCHLIESST, ERKLÄRT SICH DER KUNDE DAMIT EINVERSTANDEN, DIE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG ZU AKZEPTIEREN UND AN SIE GEBUNDEN ZU SEIN.

Diese Cloud Services Vereinbarung (diese “Vereinbarung“) tritt mit dem Datum des Inkrafttretens zwischen dem Kunden und HEGIAS AG, Neugasse 6, 8005 Zürich (“HEGIAS“) und/oder ihren verbundenen Unternehmen in Kraft. Jede der Parteien kann hier als “Partei” und gemeinsam als “Parteien” bezeichnet werden. Diese Vereinbarung umfasst die beigefügten Anhänge, Formulare, Bedingungen und Richtlinien, je nachdem, was zutrifft. Fettgeschriebene Begriffe haben die in dieser Vereinbarung festgelegte Bedeutung. Für die Zwecke dieser Vereinbarung schliesst der Kunde seine verbundenen Unternehmen, für die er direkt verantwortlich und alleiniger Verpflichteter ist, mit ein.

Eckpunkte der Vereinbarung:

  • Die anfängliche Laufzeit der Vereinbarung beträgt ein (1) Jahr ab dem Datum des Inkrafttretens der Bestellung.

  • Die Vereinbarung wird automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, sofern nicht eine der Parteien die andere Partei mindestens vierzehn (14) Tage vor Ablauf der aktuellen Laufzeit schriftlich über die Nichtverlängerung informiert.

  • Bei Beendigung der Vereinbarung wird HEGIAS den Zugang zu den HEGIAS Diensten und Materialien beenden und jegliche Nutzung der vertraulichen Informationen des Kunden einstellen.

  • Neunzig (90) Tage nach Beendigung der Vereinbarung werden alle Kunden– und daraus resultierenden Daten dauerhaft gelöscht.

  • Jede Partei behält alle ihre Rechte, Titel und Eigentumsrechte an ihrem geistigen Eigentum und den damit verbundenen Materialien.

  • Daten, die der Kunde in öffentlichen Ordnern zur Verfügung stellt, können von HEGIAS und den anderen Kunden auch nach Beendigung der Vereinbarung genutzt werden.

  • Die Vereinbarung unterliegt den Gesetzen der Schweiz.

In Anbetracht der hierin enthaltenen gegenseitigen Vereinbarungen und Wertschätzungen, deren Erhalt und Angemessenheit hiermit bestätigt wird, kommen die Parteien wie folgt überein:

1.   Definitionen und Auslegungen

1.1. Sofern der Kontext nichts anderes erfordert, haben die folgenden Wörter und Ausdrücke folgende Bedeutung:

“Autorisierte Nutzer” sind die Mitarbeiter, Berater, Auftragnehmer, Kunden und Kunden des Kunden, (a) die vom Kunden autorisiert sind, auf die Dienste zuzugreifen und sie im Rahmen der dem Kunden gemäss dieser Vereinbarung gewährten Rechte zu nutzen; und (b) für die der Zugang zu den Diensten gemäss dieser Vereinbarung erworben wurde.

Bestellung” ist eine schriftliche oder elektronische Bestellung für HEGIAS Dienste in einer für HEGIAS akzeptablen Form, die von HEGIAS und dem Kunden in elektronischer Form unterzeichnet oder gegenseitig akzeptiert wird und auf diese Vereinbarung Bezug nimmt. Um Zweifel auszuschliessen, kann eine Bestellung auch ein von HEGIAS bereitgestelltes Online-Bestellformular beinhalten.

“Datenschutzgesetze” bedeutet die relevanten Datenschutzgesetze, -regeln und -vorschriften, denen die Kundendaten unterliegen, und umfasst unter anderem das Schweizerische Datenschutzgesetz (SR 235.1) und die Grundsätze und Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung 2016/679 (“DSGVO”) der Europäischen Union.

Datum des Inkrafttretens” bedeutet das Datum, an dem diese Vereinbarung zwischen dem Kunden und HEGIAS gegenseitig vereinbart wird.

Dokumentation” bezeichnet alle Handbücher, Anleitungen oder andere Dokumente oder Materialien, die HEGIAS dem Kunden in irgendeiner Form oder auf irgendeinem Medium zur Verfügung stellt und die die Funktionalität, Komponenten, Merkmale oder Anforderungen der HEGIAS Dienste oder HEGIAS Materialien beschreiben, einschliesslich aller Aspekte der Installation, Konfiguration, Integration, des Betriebs, der Nutzung, des Supports oder der Wartung derselben.

Erlaubte Nutzung” bedeutet jede Nutzung der HEGIAS Dienste durch einen autorisierten Nutzer zum Vorteil des Kunden im normalen Verlauf seiner internen Geschäftsvorgänge und in Übereinstimmung mit der Dokumentation.

Gebühren” sind alle vom Kunden an HEGIAS zu zahlenden Gebühren für die von HEGIAS bereitgestellten und vom Kunden bestellten HEGIAS Dienste und Materialien.

“Geistige Eigentumsrechte” sind alle eingetragenen und nicht eingetragenen Rechte, die jetzt oder in Zukunft im Rahmen von Patent-, Urheber-, Marken-, Geschäftsgeheimnis-, Datenbankschutz- oder anderen geistigen Eigentumsrechten gewährt oder beantragt werden oder auf andere Weise entstehen oder damit in Zusammenhang stehen, sowie alle ähnlichen oder gleichwertigen Rechte oder Formen des Schutzes in jedem Teil der Welt.

“Gerät” bezeichnet einen Personal Computer oder ein computergestütztes System.

“Gesetz” bedeutet ein Gesetz, eine Verordnung, eine Regelung, eine Vorschrift, eine Regel, ein Gesetzbuch, eine Ordnung, eine Verfassung, einen Vertrag, ein Gewohnheitsrecht, ein Urteil, ein Dekret oder eine andere Vorschrift einer föderalen, staatlichen, lokalen oder ausländischen Regierung oder eines politischen Gremiums oder eines Schiedsrichters, Gerichts oder Tribunals der zuständigen Gerichtsbarkeit.

HEGIAS Dienste” bedeutet die Subskriptionsdienste und andere Produkte und Dienste, wie auf einer Bestellung angegeben.

HEGIAS Materialien ” bezeichnet die HEGIAS Dienste, Dokumentation und Systeme sowie alle anderen Informationen, Daten, Dokumente, Materialien, Werke und andere Inhalte, Geräte, Methoden, Prozesse, Hardware, Software und andere Technologien und Erfindungen, einschliesslich aller Liefergegenstände, technischen oder funktionalen Beschreibungen, Anforderungen, Pläne oder Berichte, die von HEGIAS in Verbindung mit den HEGIAS Diensten bereitgestellt oder verwendet werden oder die anderweitig die HEGIAS Dienste oder Systeme umfassen oder sich auf diese beziehen. Um Zweifel auszuschliessen, können HEGIAS Materialien resultierende Daten und Kundendaten enthalten, jedoch keine Persönlichen Daten.

“HEGIAS Plattform” bezeichnet die Datenspeichereinrichtungen von HEGIAS, die Computersoftware und die zugehörige zentrale Softwareanwendungsumgebung, die Infrastruktur und die Kommunikationsdienste, die von HEGIAS zur Bereitstellung der Subskriptionsdienste genutzt werden.

“HEGIAS Systeme” bezeichnet die informationstechnische Infrastruktur, die von oder im Namen von HEGIAS bei der Erbringung der HEGIAS Dienste genutzt wird, einschliesslich aller Computer, Software, Hardware, Datenbanken, elektronischen Systeme (einschliesslich Datenbankmanagementsysteme) und Netzwerke, unabhängig davon, ob diese direkt von HEGIAS oder durch die Nutzung von Diensten Dritter betrieben werden.

Klage” bedeutet alle Ansprüche, Klagen, Klagegründe, Forderungen, Klagen, Schiedsgerichtsverfahren, Untersuchungen, Prüfungen, Verletzungsanzeigen, Verfahren, Rechtsstreitigkeiten, Vorladungen oder Ermittlungen jeglicher Art, ob zivilrechtlich, strafrechtlich, verwaltungstechnisch, behördlich oder anderweitig, ob nach dem Gesetz, nach Billigkeit oder anderweitig.

“Kunde” bedeutet eine Einzelperson, ein Unternehmen oder eine andere juristische Person, die diese Vereinbarung abschliesst und die von HEGIAS angebotenen Dienste nutzt.

Kundendaten” sind Informationen, Daten und andere Inhalte in jeglicher Form oder auf jeglichem Medium, die (i) direkt oder indirekt vom Kunden oder einem autorisierten Nutzer durch oder über die Nutzung der Dienste hochgeladen oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden und (ii) spezifisch für diesen Kunden sind. Um Zweifel auszuschliessen, umfassen die Kundendaten keine persönlichen Daten.

“Kundensysteme” bezeichnet die informationstechnologische Infrastruktur des Kunden, einschliesslich Computer, Software, Hardware, Datenbanken, elektronische Systeme, Browser und Netzwerke, unabhängig davon, ob sie direkt vom Kunden oder durch die Nutzung von Diensten Dritter betrieben werden.

Materialien Dritter” bedeutet Materialien und Informationen in jeglicher Form und auf jeglichem Medium, einschliesslich jeglicher Open-Source- oder anderer Software, Dokumente, Daten, Inhalte, Spezifikationen, Produkte, Geräte oder Komponenten der oder in Verbindung mit den Diensten, die nicht Eigentum von HEGIAS sind.

“Vereinbarung” bedeutet diese Cloud Service Vereinbarung.

Multi-User-Modus” bedeutet, dreidimensionale Objekte in der virtuellen Realität gleichzeitig mit anderen autorisierten Nutzern der HEGIAS Dienste zu betreten und zu besuchen.

“Person” bezeichnet eine Einzelperson, eine Körperschaft, eine Partnerschaft, ein Joint Venture, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eine Regierungsbehörde, eine Organisation ohne Rechtspersönlichkeit, einen Trust, eine Vereinigung oder eine andere Einheit.

“Personal” bezeichnet alle Personen, die an der Bereitstellung von HEGIAS Diensten als Angestellte, Vertreter oder unabhängige Auftragnehmer von HEGIAS oder eines Subunternehmers beteiligt sind.

“Persönliche Daten” sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare lebende Person beziehen. Verschiedene Informationen, die zusammen zur Identifizierung einer bestimmten Person führen können, stellen ebenfalls persönliche Daten dar.

Resultierende Daten” sind Daten und Informationen, die sich aus der Nutzung der HEGIAS Dienste durch den Kunden ergeben. Die resultierenden Daten können Kundendaten, jedoch keine Persönlichen Daten enthalten. Die resultierenden Daten können von HEGIAS gespeichert, geändert und verwendet werden, um HEGIAS Dienste zu implementieren und zu verbessern.

Schädlicher Code” bedeutet Software, Hardware oder andere Technologien, Geräte oder Mittel, einschliesslich Viren, Würmer, Malware oder anderer bösartiger Computercode, deren Zweck oder Wirkung darin besteht, (a) unbefugten Zugang zu ermöglichen oder (i) Computer, Software, Firmware, Hardware, Systeme oder Netzwerke oder (ii) eine Anwendung oder Funktion der Vorgenannten oder deren Sicherheit, Integrität, Vertraulichkeit oder Nutzung der damit verarbeiteten Daten zu zerstören, zu stören, zu deaktivieren, zu verzerren oder auf andere Weise zu schädigen oder zu behindern; oder (b) den Kunden oder einen autorisierten Nutzer daran zu hindern, auf die HEGIAS Dienste oder Systeme zuzugreifen oder diese wie in dieser Vereinbarung vorgesehen zu nutzen.

Software” bezeichnet einen Satz von Anweisungen, Daten oder Programmen, die zum Betrieb von Geräten, Netzwerken und anderer IT-Infrastruktur und zur Ausführung bestimmter Aufgaben verwendet werden.

“Speicherplatz” bedeutet die Datenspeicherkapazität je nach dem vom Kunden gewählten Subskriptionsplan.

Subskriptionsdienste” bezeichnet die Subskriptionsdienste für den Zugriff auf und die Nutzung der HEGIAS Plattform, den Support und der zugehörigen Nutzerdokumentation und Zusatzmaterialien, wie auf einer Bestellung angegeben. Die Subskriptionsdienste umfassen keine fachlichen Dienste, die von HEGIAS separat angeboten werden.

“Subskriptionsplan” bezeichnet die von HEGIAS angebotenen Subskriptionsdienste, die sich je nach Speicherplatz, Anzahl der autorisierten Nutzer und anderen Kriterien unterscheiden. Die Subskriptionspläne werden auf der Website von HEGIAS angezeigt.

Support” bedeutet die Unterstützung und Wartung für die Subskriptionsdienste, die gemäss einer gesonderten Vereinbarung erbracht werden.

Verarbeiten” bedeutet, eine Handlung zu ergreifen oder eine Operation oder eine Reihe von Operationen durchzuführen, die dazu dienen, Daten, Informationen oder anderen Inhalten zu empfangen, einzugeben, hochzuladen, herunterzuladen, aufzuzeichnen, zu reproduzieren, zu speichern, zu organisieren, zu kompilieren, zu kombinieren, zu protokollieren, zu katalogisieren oder Querverweise herzustellen, zu verwalten, zu pflegen, zu kopieren, anzupassen, zu ändern, zu übersetzen oder andere abgeleitete Arbeiten oder Verbesserungen vorzunehmen, zu verarbeiten, abzurufen, auszugeben, zu konsultieren, zu verwenden, auszuführen, anzuzeigen, zu verbreiten, zu übertragen, zu übermitteln, einzureichen, zu versenden, offen zu legen oder anderweitig bereitzustellen oder verfügbar zu machen oder zu blockieren, zu löschen oder zu zerstören. “Verarbeitung” und “Verarbeitet” haben korrelierende Bedeutungen.

Verbundenes Unternehmen” bedeutet jede juristische Person, die eine Partei besitzt, im Besitz von ihr ist oder sich in ihrem gemeinsamen Besitz befindet, wobei “besitzen” bedeutet, dass sie zu mehr als 50 % im Besitz der Partei ist oder das Recht hat, die Einheit zu leiten.

Verluste” bedeutet alle Verluste, Schäden, Mängel, Ansprüche, Klagen, Urteile, Vergleiche, Zinsen, Auszeichnungen, Strafen, Bussgelder, Kosten oder Ausgaben jeglicher Art, einschliesslich angemessener Anwaltskosten und der Kosten für die Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen aus dieser Vereinbarung sowie der Kosten für die Inanspruchnahme von Versicherungen, mit Ausnahme der Kosten für Verletzungsansprüche. Verluste sind auf Schadenersatz beschränkt, der in einem endgültigen Gerichtsurteil aufgrund des Nachweises einer Verletzung eines Patents oder Urheberrechts des Landes, in dem die Subskriptionsdienste geliefert werden, zur Zahlung verurteilt wird, oder auf eine Summe, die in Übereinstimmung mit einer gütlichen Beilegung des betreffenden Streitfalls gezahlt wird, sofern HEGIAS einer solchen Beilegung zugestimmt hat.

“Vertreter” sind die Angestellten, leitenden Angestellten, Direktoren, Berater, Bevollmächtigten, unabhängigen Auftragnehmer, Dienstleistungsanbieter, Subunternehmer und Rechtsberater der Partei und ihrer Verbundenen Unternehmen.

Zugangsdaten” sind Nutzername, Identifikationsnummer, Passwort, Lizenz- oder Sicherheitsschlüssel, Sicherheitstoken, PIN oder andere Sicherheitscodes, Methoden, Technologien oder Geräte, die allein oder in Kombination verwendet werden, um die Identität einer natürlichen Person und ihre Berechtigung zum Zugang und zur Nutzung der Dienste zu überprüfen.

1.2. Die Auslegung und Gliederung dieses Abkommens unterliegen den folgenden Vorgaben:

 i. Wörter mit Singularbedeutung schliessen, wenn der Kontext es zulässt, die Pluralbedeutung mit ein und umgekehrt;

ii. Wörter mit männlicher Bedeutung schliessen die weibliche und neutrale Bedeutung mit ein;

iii. Die Bezugnahme auf eine Person schliesst natürliche Personen und Personengesellschaften, Firmen und andere Körperschaften und alle anderen juristischen Personen, gleich welcher Art und in welcher Zusammensetzung, sowie deren Nachfolger und zugelassene Zessionare oder Übernehmer ein;

iv. Überschriften werden in diesem Abkommen nur zur Erleichterung der Bezugnahme aufgenommen und haben keinen Einfluss auf die Auslegung oder Auslegung dieses Abkommens.

2.    Leistungen

2.1. Zugang und Nutzung. Vorbehaltlich und unter der Bedingung, dass der Kunde und seine autorisierten Nutzer die Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung einhalten, gewährt HEGIAS dem Kunden hiermit ein nicht exklusives, nicht übertragbares Recht auf Zugang und Nutzung der HEGIAS Dienste während der Laufzeit der Vereinbarung, ausschliesslich zur Nutzung durch autorisierte Nutzer in Übereinstimmung mit den Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung. Diese Nutzung ist auf den internen Gebrauch des Kunden beschränkt. HEGIAS stellt dem Kunden die Zugangsdaten ab dem Datum des Inkrafttretens zur Verfügung. Die Gesamtzahl der autorisierten Nutzer, der maximale Speicherplatz oder andere Kriterien für einen bestimmten Subskriptionsplan werden die in der massgeblichen Bestellung festgelegten Spezifikationen nicht überschreiten, es sei denn, die Parteien haben dies ausdrücklich schriftlich vereinbart und vorbehaltlich einer angemessenen Anpassung der hiernach zu zahlenden Gebühren. Falls der Subskriptionsplan bestimmten Geräten zugeordnet ist, dürfen die Dienste nicht auf ein anderes Gerät übertragen werden, ausser wenn das ursprüngliche Gerät ausser Betrieb genommen wurde.

2.2. Dienst- und Systemsteuerung. Sofern in dieser Vereinbarung sowie zwischen den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist (a) hat und behält HEGIAS die alleinige Kontrolle über den Betrieb, die Bereitstellung, die Wartung und die Verwaltung der HEGIAS Materialien ; und (b) hat und behält der Kunde die alleinige Kontrolle über den Betrieb, die Wartung und die Verwaltung sowie den gesamten Zugriff auf und die Nutzung der Kundensysteme sowie die alleinige Verantwortung für den gesamten Zugriff auf und die Nutzung der HEGIAS Materialien durch alle Person, sei es direkt oder über die Kundensysteme oder andere Mittel, die vom Kunden oder einem autorisierten Nutzer kontrolliert werden, inklusive aller: (i) Informationen, Anweisungen oder Materialien, die von einer dieser Personen den HEGIAS Diensten oder HEGIAS zur Verfügung gestellt werden; (ii) Ergebnisse, die durch die Nutzung der HEGIAS Dienste oder Materialien erzielt wurden; und (iii) Schlussfolgerungen, Entscheidungen oder Handlungen, die auf einer solchen Nutzung beruhen.

2.3. Änderungen. HEGIAS behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen alle Änderungen an HEGIAS Diensten und Materialien vorzunehmen, die sie für notwendig oder nützlich erachtet um: (a) (i) die Qualität oder die Lieferung der HEGIAS Dienste für ihre Kunden; (ii) die Wettbewerbsstärke der oder den Markt für HEGIAS Dienste; oder (iii) die Kosteneffizienz oder Leistung der HEGIAS Dienste zu erhalten oder zu verbessern; oder (b) um geltendes Recht einzuhalten.

2.4. Datenschutz. Soweit es sich bei den Kundendaten um Persönliche Daten handelt, wird hiermit anerkannt, dass HEGIAS als Datenverarbeiter fungiert. HEGIAS wird: (i) die Kundendaten, bei denen es sich um Persönliche Daten handelt, nur auf Anweisung des Kunden (und in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung) und den für HEGIAS verbindlichen, geltenden Datenschutzgesetzen verarbeiten; (ii) angemessene technische, organisatorische und Sicherheitsmassnahmen gegen unbefugten Zugriff auf oder unbefugte Änderung, Offenlegung, Zerstörung oder Verlust solcher Persönlicher Daten ergreifen, (iii) angemessene Massnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die von HEGIAS zur Erbringung der Dienste eingesetzten Mitarbeiter und/oder Subunternehmer über diese technischen, organisatorischen und Sicherheitsmassnahmen informiert und entsprechend instruiert sind, und (iv) soweit nicht gesetzlich verhindert, Anfragen, Hinweise oder sonstige Mitteilungen von Betroffenen oder einer Datenschutzbehörde unverzüglich an den Kunden weiterleiten. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung von HEGIAS «HEGIAS Data Privacy Policy».

3. Verpflichtungen des Kunden

3.1. Autorisierung. Wenn eine Einzelperson diese Vereinbarung im Namen eines Unternehmens oder einer anderen juristischen Person abschliesst, versichert die Einzelperson, dass sie befugt ist, dieses Unternehmen oder die andere juristische Person an die Bedingungen und Bestimmungen dieser Vereinbarung zu binden.

3.2. Nutzungseinschränkungen. Der Kunde kann jeder anderen Person den Zugriff auf die HEGIAS Dienste oder Materialien oder deren Nutzung gestatten, bleibt jedoch für diese Person verantwortlich, die Regeln und Bestimmungen dieser Vereinbarung einzuhalten. Aus Gründen der Klarheit und ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, darf der Kunde folgendes nicht tun, es sei denn, diese Vereinbarung lässt dies ausdrücklich zu: (a) die HEGIAS Dienste oder Materialien zu kopieren, zu modifizieren oder abgeleitete Werke oder Verbesserungen der HEGIAS Dienste oder Materialien zu erstellen; (b) die HEGIAS Dienste oder Materialien ganz oder teilweise reversiv zu entwickeln, zu demontieren, zu dekompilieren, zu dekodieren, anzupassen oder anderweitig zu versuchen, den Quellcode der HEGIAS Dienste oder Materialien abzuleiten oder sich Zugang dazu zu verschaffen; (c) Sicherheitsvorrichtungen oder Schutzmechanismen, die von den HEGIAS Diensten oder Materialien verwendet werden, zu umgehen oder zu verletzen oder auf die HEGIAS Dienste oder Materialien zuzugreifen oder diese anders als durch einen autorisierten Nutzer unter Verwendung seiner eigenen, dann gültigen Zugangsdaten zuzugreifen oder zu nutzen; (d) Informationen oder HEGIAS Materialien, die rechtswidrig oder schädlich sind oder einen Schädlichen Code enthalten, zu übertragen oder anderweitig in oder durch die HEGIAS Dienste oder Systeme einzugeben, hochladen, zu übertragen oder bereitzustellen; (e) die HEGIAS Dienste oder Systeme oder die Bereitstellung der HEGIAS Dienste durch HEGIAS für Dritte ganz oder teilweise zu beschädigen, zu zerstören, zu stören, zu deaktivieren, zu beeinträchtigen oder anderweitig zu behindern oder zu schädigen; (f) Marken, Spezifikationen, Dokumentationen, Garantien oder Haftungsausschlüsse oder Hinweise auf Urheber-, Marken-, Patent- oder andere private oder geistige Eigentumsrechte aus den HEGIAS Diensten oder Materialien, einschliesslich aller Kopien davon, zu entfernen, zu löschen, zu ändern oder zu verdecken; (g) auf die HEGIAS Dienste oder Materialien auf eine Art und Weise oder zu einem Zweck zuzugreifen oder diese zu nutzen, die gegen geistige Eigentumsrechte oder andere Rechte Dritter verstösst, diese unterschlägt oder anderweitig verletzt oder gegen geltendes Recht verstösst; oder (h) auf die HEGIAS Dienste oder Materialien auf andere Weise zuzugreifen oder diese zu nutzen, die über den Umfang der gemäss diesem Abschnitt 3.2 erteilten Genehmigung hinausgeht.

3.3. Abhilfe und Benachrichtigung. Wenn der Kunde Kenntnis von einer tatsächlichen oder angedrohten Aktivität erlangt, die nach Abschnitt 3.2verboten ist, muss der Kunde seine autorisierten Nutzer unverzüglich dazu veranlassen: (a) alle angemessenen und rechtmässigen Massnahmen innerhalb ihrer jeweiligen Kontrolle zu ergreifen, die notwendig sind, um die Aktivität oder die bedrohte Aktivität zu stoppen und ihre Auswirkungen zu mildern (einschliesslich, falls zutreffend, der Einstellung und Verhinderung jeglichen unberechtigten Zugriffs auf die HEGIAS Dienste oder Materialien); und (b) HEGIAS über jede solche tatsächliche oder bedrohte Aktivität zu informieren.

3.4. Kundensysteme und Zusammenarbeit. Der Kunde verpflichtet sich, zu jeder Zeit während der Laufzeit dieser Vereinbarung: (a) alle Kundensysteme sowie Materialien Dritter, auf oder über die die Dienste zugänglich sind oder genutzt werden, einzurichten, zu warten, auf dem neuesten Stand und in gutem Zustand zu halten und in Übereinstimmung mit den Spezifikationen zu betreiben; und (b) jede Art der Zusammenarbeit und Unterstützung zu leisten, die HEGIAS vernünftigerweise verlangen kann, um HEGIAS in die Lage zu versetzen, seine Rechte und Pflichten im Rahmen und in Verbindung mit dieser Vereinbarung auszuüben und zu erfüllen. Der Kunde wird auf eigene Kosten für die rechtzeitige Teilnahme der zuständigen und/oder IT-Mitarbeiter des Kunden sorgen, soweit HEGIAS dies vernünftigerweise für die rechtzeitige Bereitstellung der HEGIAS Dienste, wie in dieser Vereinbarung vorgesehen, für notwendig erachtet.

3.5. Auswirkung von Fehlern oder Verzögerung des Kunden. HEGIAS ist nicht verantwortlich oder haftbar für Verspätungen oder Leistungsstörungen, die ganz oder teilweise durch die Verspätung oder Nichterfüllung der Verpflichtungen des Kunden aus dieser Vereinbarung verursacht werden.

3.6. Kundenverantwortlichkeiten. Der Kunde ist für die Bereitstellung aller Netzverbindungen und Verbindungen zwischen dem/den lokalen Netz(en) des Kunden und der HEGIAS Plattform für die Implementierung und Ausführung der Subskriptionsdienste gemäss den technischen Spezifikationen von HEGIAS verantwortlich. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Konnektivität und Bandbreite mit ausreichender Kapazität für den Betrieb der Subskriptionsdienste aufrechtzuerhalten. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Installation, das Testen und den Betrieb von Einrichtungen, Telekommunikations- und Internetdiensten, Ausrüstung und Software in den Räumlichkeiten des Kunden, die für die Nutzung der Subskriptionsdienste durch den Kunden erforderlich sind, sowie für die Zahlung aller Zugangsgebühren für Dritte, die dem Kunden für den Zugang und die Nutzung der Subskriptionsdienste entstehen. Darüber hinaus ist der Kunde dafür verantwortlich, die Funktionalität aller Schnittstellen mit Materialien Dritter aufrechtzuerhalten, z.B. durch Aktualisierung/Upgrade auf die neueste Software-Version.

4.  Service-Levels und Unterstützung

4.1. Service-Level. HEGIAS erbringt die HEGIAS Dienste für den Kunden in Übereinstimmung mit dem HEGIAS Service Level Agreement

4.2. Unterstützende Dienste. Die Dienste umfassen die Standard-Support-Dienstleistungen von HEGIAS gemäss HEGIAS Service Level Agreement. Kunden können erweiterte Support-Leistungen separat zu den dann gültigen HEGIAS-Tarifen erwerben.

5.   Datensicherung

5.1. HEGIAS Datensicherung. Die HEGIAS Systeme sind so programmiert, dass sie routinemässige Datensicherungen gemäss der geltenden HEGIAS-Sicherungsrichtlinien (die “Sicherungsrichtlinien“) durchführen. Auf schriftliche Anfrage des Kunden liefert HEGIAS dem Kunden die jeweils aktuelle Sicherungskopie der Kundendaten und der resultierenden Daten, wie in den Sicherungsrichtlinien festgelegt. Im Falle eines Verlustes, einer Zerstörung, Beschädigung oder Verfälschung von Kundendaten und resultierenden Daten, die durch die HEGIAS Systeme oder Dienste verursacht wurden, wird HEGIAS als einzige Verpflichtung und Haftung und als einzige Abhilfe des Kunden wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Kundendaten aus der dann aktuellen Sicherung der Kundendaten oder resultierenden Daten durch HEGIAS in Übereinstimmung mit der dann aktuellen Sicherungsrichtlinie wiederherzustellen.

6.    Sicherheit

6.1. Informationssicherheit. HEGIAS wird angemessene Sicherheitsmassnahmen ergreifen, um die Integrität der HEGIAS Systeme, Daten, Kundendaten und resultierende Daten gemäss den aktuellen technischen Standards zu schützen.

6.2. Verfahren bei Datenverletzungen. In Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen wird HEGIAS den Kunden so schnell wie möglich über eine Datenverletzung oder einen Sicherheitsvorfall informieren.

6.3. Kundenkontrolle und Verantwortung. Der Kunde hat und behält die alleinige Verantwortung für: (a) alle Kundendaten, einschliesslich ihres Inhalts und ihrer Nutzung; (b) alle Informationen, Anweisungen und Materialien, die vom oder im Namen des Kunden oder eines autorisierten Nutzers in Verbindung mit den Diensten bereitgestellt werden; (c) die Kundensysteme; (d) die Sicherheit und Nutzung der Zugangsberechtigungen des Kunden und seiner autorisierten Nutzer; und (e) jeder Zugriff auf und jede Nutzung der HEGIAS Dienste und Materialien direkt oder indirekt durch oder über die Kundensysteme oder die Zugangsberechtigungen des Kunden oder seiner autorisierten Nutzer, mit oder ohne Wissen oder Zustimmung des Kunden, einschliesslich aller Ergebnisse und aller Schlussfolgerungen, Entscheidungen und Handlungen, die auf einem solchen Zugriff oder einer solchen Nutzung basieren.

6.4. Zugang und Sicherheit. Der Kunde muss alle physischen, administrativen und technischen Kontrollen, Überwachungs- und Sicherheitsverfahren und andere Schutzmassnahmen anwenden, die dafür erforderlich sind: (a) die Verteilung und Nutzung aller Zugangsberechtigungen sicher zu verwalten und vor unbefugtem Zugriff auf HEGIAS Dienste oder deren Nutzung zu schützen; und (b) den Inhalt und die Nutzung von Kundendaten zu kontrollieren, einschliesslich des Hochladens oder der sonstigen Bereitstellung von Kundendaten zur Verarbeitung durch HEGIAS Dienste.

7.    Gebühren und Bezahlung

7.1. Gebühren und Zahlungsfristen für die erste Laufzeit dieser Vereinbarung. Die vom Kunden an HEGIAS zu zahlenden Gebühren für die erste Laufzeit dieser Vereinbarung, wie in Abschnitt 13.1 definiert, sind auf der Website von HEGIAS oder in der Bestellung angegeben und sind in der in der Bestellung oder Rechnung angegebenen Währung zu zahlen, bevor die Genehmigung zum Bezug der HEGIAS Dienste oder Materialen erteilt wird, ausser für die Testphase oder wenn die Gebühr dem Kunden in Rechnung gestellt wird. Die HEGIAS Dienste oder Materialen stehen dem Kunden nur unter der Bedingung zur Verfügung, dass die Gebühren für die erste Laufzeit dieser Vereinbarung vollständig bezahlt werden.

7.2. Gebühren und Zahlungsfristen für die Verlängerungslaufzeit. Die vom Kunden an HEGIAS zu zahlenden Gebühren für die Verlängerungslaufzeit(en) gemäss Abschnitt 13.2 sind auf der Website von HEGIAS oder in der Rechnung an den Kunden aufgeführt und sind in der in der Rechnung angegebenen Währung vor Beginn der jeweiligen Laufzeit zu zahlen.

7.3. Verspätete Zahlung. Bei vollständiger oder teilweiser Nichtzahlung der im Rahmen dieser Vereinbarung fälligen Gebühren innerhalb des in der Bestellung angegebenen Zeitrahmens ist HEGIAS berechtigt, auf den ausstehenden Betrag ab dem Fälligkeitsdatum bis zum tatsächlichen Zahlungsdatum Zinsen in Höhe von fünf Prozent (5%) pro Jahr zu erheben. Für den Fall, dass eine gemäss dieser Vereinbarung ordnungsgemäss geschuldete Zahlung bei Fälligkeit nicht geleistet wird, befindet sich der Kunde gemäss den Bedingungen dieser Vereinbarung in materiellem Verzug, und HEGIAS kann sich auf einige oder alle verfügbaren Rechtsmittel berufen, einschliesslich des Rechts zur Aussetzung seiner Leistung gemäss dieser Vereinbarung. Der Kunde erstattet HEGIAS alle Kosten und Ausgaben, die HEGIAS durch die Eintreibung der gemäss dieser Vereinbarung geschuldeten Beträge durch HEGIAS entstehen, einschliesslich, ohne Einschränkung, angemessener Anwaltskosten.

7.4. Subskriptionspläne. HEGIAS bietet verschiedene Subskriptionspläne für HEGIAS Dienste an, die auf der HEGIAS Website oder anderen von HEGIAS zur Verfügung gestellten Marketingmaterialien beschrieben sind. Wenn sich der Kunde für ein Upgrade auf einen grösseren Subskriptionsplan entscheidet, werden die bereits für den kleineren Subskriptionsplan gezahlten Gebühren in der Rechnung für den grösseren Subskriptionsplan berücksichtigt. Im Falle eines Downgrades von einem grösseren auf einen kleineren Subskriptionsplan gilt Abschnitt 7.5.

7.5. Nicht erstattungsfähig. Die Gebühren sind nicht erstattungsfähig und nicht stornierbar, es sei denn, dies ist ausdrücklich in dieser Vereinbarung vorgesehen.

7.6. Steuern. Der Kunde verpflichtet sich, alle Steuern oder Abgaben jeglicher Art zu zahlen, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, einschliesslich des Verkaufs, der Lieferung oder der Nutzung der HEGIAS Dienste (einschliesslich Mehrwertsteuer) oder anderer Aktivitäten im Rahmen dieser Vereinbarung, mit Ausnahme von Steuern auf der Grundlage des Nettoeinkommens von HEGIAS. Der Kunde erstattet und entschädigt HEGIAS in voller Höhe für alle vorgenannten Steuern oder Abgaben, die von HEGIAS gezahlt werden und für die der Kunde nach dieser Vereinbarung verantwortlich ist. Sollte der Kunde gesetzlich verpflichtet sein, einen Betrag von den Gebühren einzubehalten oder abzuziehen, wird der Kunde, die an HEGIAS gezahlten Gebühren so erhöhen, dass HEGIAS den vollen Betrag der in dieser Vereinbarung festgelegten Gebühren erhält. Wenn der Kunde geltend macht, dass eine Transaktion unter dieser Vereinbarung steuerfrei ist, wird der Kunde HEGIAS eine Bescheinigung über die Steuerfreiheit vorlegen, die von der zuständigen Steuerbehörde akzeptiert wird.

7.7. Keine Abzüge oder Verrechnungen. Alle im Rahmen dieser Vereinbarung an HEGIAS zu zahlenden Beträge sind vom Kunden in voller Höhe an HEGIAS zu entrichten, ohne Aufrechnung, Rückforderung, Gegenforderung, Abzug, Belastung oder Einbehalt aus irgendeinem Grund (mit Ausnahme der von HEGIAS ausgestellten Servicegutschriften oder jeglichen Steuerabzugs oder -einbehalts, der nach geltendem Recht erforderlich ist). Bankgebühren für Überweisungen gehen zu Lasten des Kunden.

8.    Vertraulichkeit

8.1. Vertrauliche Informationen. Im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung kann jede Partei (als “offenlegende Partei“) der anderen Partei (als “empfangende Partei“) vertrauliche Informationen offenlegen oder zugänglich machen. Vorbehaltlich des Abschnitts 8.2 bezeichnet “vertrauliche Informationen” Informationen in jeder Form oder jedem Medium (ob mündlich, schriftlich, elektronisch oder anderweitig), die die offenlegende Partei als vertraulich oder geschützt ansieht, einschliesslich Informationen, die aus Technologie, Geschäftsgeheimnissen, Know-how, Geschäftsvorgängen, Plänen, Strategien, Kunden und Preisen der offenlegende Partei bestehen oder sich auf diese beziehen, sowie Informationen, in Bezug auf die die offenlegende Partei vertragliche oder andere Vertraulichkeitsverpflichtungen hat, jeweils unabhängig davon, ob sie als “vertraulich” gekennzeichnet, bezeichnet oder anderweitig identifiziert sind.

8.2. Ausschlüsse. Vertrauliche Informationen umfassen keine Informationen, die: (a) der empfangenden Partei rechtmässig ohne Einschränkung der Nutzung oder Offenlegung bekannt waren, bevor diese Informationen der empfangenden Partei im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung offengelegt oder zur Verfügung gestellt wurden; (b) der Öffentlichkeit allgemein bekannt waren oder werden, mit Ausnahme der Nichteinhaltung dieser Vereinbarung durch die empfangende Partei oder einen ihrer Vertreter; (c) von der empfangenden Partei auf nicht vertraulicher Basis von einem Dritten erhalten wurde oder wird, der nach Kenntnis der empfangenden Partei zum Zeitpunkt des Erhalts nicht zur Geheimhaltung verpflichtet war oder ist; oder (d) von der empfangenden Partei ohne Bezugnahme auf oder Verwendung von vertraulichen Informationen unabhängig entwickelt wurde oder wird.

8.3.Schutz vertraulicher Informationen. Als Bedingung für die Gewährung der Offenlegung von oder des Zugangs zu vertraulichen Informationen hat die empfangende Partei (a) nicht auf vertrauliche Informationen zugreifen oder diese verwenden, ausser wenn dies zur Ausübung ihrer Rechte oder zur Erfüllung ihrer Pflichten im Rahmen und in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung erforderlich ist; (b) vertrauliche Informationen nicht offenlegen oder den Zugang zu ihnen gestatten, es sei denn, dies ist nach Abschnitt 8.4zulässig und hängt von der Einhaltung dieser Vereinbarung ab; (c) vertrauliche Informationen nicht offenlegen oder den Zugang zu ihnen gestatten, ausser gegenüber ihren Vertretern, die (i) diese vertraulichen Informationen zum Zwecke der Ausübung ihrer Rechte oder der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäss und in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung durch die empfangende Partei kennen müssen; (ii) über den vertraulichen Charakter der vertraulichen Informationen und die Verpflichtungen der empfangenden Partei gemäss diesem Abschnitt 8.3 informiert worden sind; und (iii) an Vertraulichkeits- und Nutzungseinschränkungsverpflichtungen gebunden sind, die die vertraulichen Informationen mindestens ebenso schützen wie die in diesem Abschnitt 8 festgelegten Bedingungen; (c) die vertraulichen Informationen vor unbefugter Nutzung, Zugriff oder Offenlegung schützen, wobei sie mindestens den Grad an Sorgfalt anwenden, den sie zum Schutz ihrer ähnlich sensiblen Informationen anwenden, und in keinem Fall weniger als einen angemessenen Grad an Sorgfalt; und (e) die Einhaltung der Bedingungen dieses Abschnitts 8 durch ihre Vertreter sicherstellen und für die Nichteinhaltung der Bedingungen dieses Abschnitts 8 durch ihre Vertreter verantwortlich und haftbar sind. Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben die Verpflichtungen der empfangenden Partei gemäss diesem Abschnitt 8 in Bezug auf vertrauliche Informationen, die nach einem anwendbaren Gesetz ein Geschäftsgeheimnis darstellen, so lange bestehen, bis diese vertraulichen Informationen nach einem oder mehreren dieser anwendbaren Gesetze nicht mehr unter den Schutz des Geschäftsgeheimnisses fallen, es sei denn, dies ist das Ergebnis einer Handlung oder Unterlassung der empfangenden Partei oder eines ihrer Vertreter.

8.4. Erzwungene Offenlegungen. Wenn die empfangende Partei oder einer ihrer Vertreter durch gesetzliche Vorgaben zur Offenlegung vertraulicher Informationen gezwungen ist, muss die empfangende Partei, soweit dies nach den gesetzlichen Vorgaben zulässig ist, vertrauliche Informationen offenlegen: (a) die offenlegende Partei unverzüglich und vor entsprechender Offenlegung von einer solchen Anforderung schriftlich in Kenntnis setzen, so dass die offenlegende Partei vorläufigen Rechtsschutz oder andere Rechtsmittel einlegen oder auf ihre Rechte gemäss Abschnitt 8.3 verzichten kann; und (b) der offenlegenden Partei auf Kosten der offenlegenden Partei in angemessener Weise dabei behilflich sein, sich einer solchen Offenlegung zu widersetzen oder vorläufigen Rechtsschutz oder andere Einschränkungen der Offenlegung zu erwirken. Verzichtet die offenlegende Partei auf die Einhaltung der Bestimmungen oder bleibt die empfangende Partei nach Bereitstellung der in diesem Abschnitt 8.4 geforderten Benachrichtigung und Unterstützung gesetzlich verpflichtet, vertrauliche Informationen offenzulegen, so legt die empfangende Partei nur den Teil der vertraulichen Informationen offen, den die empfangende Partei gesetzlich verpflichtet ist, offenzulegen.

9.    Rechte an geistigem Eigentum

9.1. Vorbehalt der Rechte. Jede Partei behält alle ihre Rechte, Titel und Eigentumsrechte an ihrem geistigen Eigentum und den damit verbundenen Materialien. HEGIAS behält sich alle Rechte, Titel und Eigentumsrechte an allen Dokumentationen, Software, Techniken, Werkzeugen, Prozessen und anderen Liefergegenständen vor, die von HEGIAS im Rahmen der Erbringung der Subskriptionsdienste, des Support und anderer Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung (zusammenfassend “HEGIAS IP“) verwendet und/oder entwickelt werden. HEGIAS IP umfasst, ohne Einschränkung, alle schriftlichen Materialien, Urheber- und Patentrechte sowie andere Rechte an geistigem Eigentum.

9.2. HEGIAS Materialien. Alle Rechte, Titel und Anteile an den HEGIAS Materialien, einschliesslich aller darin enthaltenen geistigen Eigentumsrechte, sind und bleiben bei HEGIAS. Bei Materialien Dritter besitzt der jeweilige Drittanbieter alle Rechte, Titel und Anteile, einschliesslich aller geistigen Eigentumsrechte, an seinen Materialien. Der Kunde hat keine Rechte, Lizenzen oder Genehmigungen in Bezug auf die HEGIAS Materialien, ausser wie ausdrücklich in dieser Vereinbarung oder der anwendbaren Drittanbieterlizenz festgelegt, jeweils vorbehaltlich Abschnitt 3.2. Alle anderen Rechte an den HEGIAS Materialien sind ausdrücklich HEGIAS vorbehalten.

9.3. Kundendaten. Der Kunde ist und bleibt der alleinige und ausschliessliche Eigentümer aller Rechte, Titel und Interessen an allen Kundendaten, die nicht in der öffentlichen Bibliothek der HEGIAS Plattform veröffentlicht wurden, einschliesslich aller damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte. Der Kunde ist sich der Tatsache bewusst, dass das Löschen von Kundendaten in der privaten Bibliothek der HEGIAS Plattform dazu führt, dass diese Daten für autorisierte Nutzer nicht mehr verfügbar sind. Der Kunde gewährt HEGIAS hiermit bedingungslos und unwiderruflich eine Abtretung aller Rechte, Titel und Interessen an den Kundendaten, die der Kunde in der öffentlichen Bibliothek veröffentlicht, zur ausschliesslichen Nutzung dieser Daten bei der Bereitstellung von Diensten auf der HEGIAS Plattform.

9.4. Resultierende Daten. Der Kunde ist und bleibt der alleinige und ausschliessliche Eigentümer aller Rechte, Titel und Interessen an allen resultierenden Daten, einschliesslich aller damit verbundenen Rechte an geistigem Eigentum.

9.5. Zustimmung zur Verwendung von Kundendaten. Der Kunde erteilt hiermit unwiderruflich alle Rechte und Erlaubnisse in Bezug auf Kundendaten, die in die öffentliche Bibliothek der HEGIAS Plattform veröffentlicht wurden, die für HEGIAS notwendig oder nützlich sind, um ihre Dienste bereitzustellen, zu erweitern oder zu vergrössern und anderen Kunden die Nutzung dieser Kundendaten zu ermöglichen. Der Kunde ist sich der Tatsache bewusst, dass Kundendaten in der öffentlichen Bibliothek der HEGIAS Plattform nicht gelöscht werden können.

9.6. Keine Übertragung. Durch diese Vereinbarung werden keine geistigen Eigentumsrechte an oder aus der Software, den HEGIAS Diensten oder der Dokumentation an den Kunden übertragen, sondern diese verbleiben bei HEGIAS, und es werden keine Rechte zur Nutzung dieser geistigen Eigentumsrechte gewährt, es sei denn, dies ist ausdrücklich in dieser Vereinbarung festgelegt. Werden ungeachtet dessen vom Kunden geistige Eigentumsrechte an oder aus der Software, den HEGIAS Diensten und der Dokumentation erworben (einschliesslich neuer geistiger Eigentumsrechte), so überträgt der Kunde hiermit (und erklärt sich, soweit solche geistigen Eigentumsrechte nicht übertragen werden können, damit einverstanden, diese treuhänderisch zu verwalten) und verpflichtet sich, alles zu tun und alle Dokumente zu unterzeichnen, die HEGIAS vernünftigerweise in Bezug auf die Übertragung aller geistigen Eigentumsrechte an HEGIAS verlangen kann.

10.  Zusicherungen und Gewährleistungen

10.1. Gegenseitige Zusicherungen und Gewährleistungen. Jede Partei sichert der anderen Partei zu und garantiert ihr dass: (a) sie ordnungsgemäss organisiert ist, rechtsgültig existiert und als Unternehmen oder sonstige Körperschaft nach den Gesetzen des Landes, in dem sie gegründet wurde, in gutem Ansehen steht; (b) sie das uneingeschränkte Recht, die Macht und die Befugnis hat, ihre Verpflichtungen einzugehen und zu erfüllen und die Rechte, Zustimmungen und Genehmigungen zu erteilen, die sie im Rahmen dieser Vereinbarung erteilt oder zu erteilen verpflichtet ist; (c) die Ausführung dieser Vereinbarung durch den Besteller, durch alle notwendigen gesellschaftsrechtlichen oder organisatorischen Massnahmen dieser Partei ordnungsgemäss autorisiert wurde; und (d) wenn diese Vereinbarung von beiden Parteien eingegangen und genehmigt wird, stellt sie die rechtliche, gültige und bindende Verpflichtung dieser Partei dar, die gegen diese Partei gemäss ihren Bedingungen durchsetzbar ist.

10.2. Zusätzliche Zusicherungen, Gewährleistungen und Vereinbarungen von HEGIAS. HEGIAS sichert zu, garantiert und verpflichtet sich gegenüber dem Kunden, dass HEGIAS ihre Dienste mit Personal erbringt, dass über die erforderlichen Fähigkeiten, Erfahrungen und Qualifikationen verfügt, in professioneller, handwerklicher Weise gemäss den allgemein anerkannten Industriestandards für ähnliche Dienste arbeitet und angemessene Ressourcen einsetzt, um seinen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nachzukommen.

10.3. Zusätzliche Zusicherungen, Gewährleistungen und Verpflichtungen des Kunden. Der Kunde erklärt, garantiert und verpflichtet sich gegenüber HEGIAS, dass er Eigentümer der Kundendaten ist oder anderweitig über die erforderlichen Rechte und Einverständniserklärungen in Bezug auf die Kundendaten verfügt und verfügen wird, so dass diese, so wie sie bei HEGIAS eingehen und in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung verarbeitet werden, keine geistigen Eigentumsrechte, die Privatsphäre oder andere Rechte Dritter verletzen oder gegen geltendes Recht verstossen und dies auch in Zukunft nicht tun werden.

10.4. HAFTUNGSAUSSCHLUSS. MIT AUSNAHME DER IN ABSCHNITT 10.1 UND ABSCHNITT 10.2 DARGELEGTEN AUSDRÜCKLICHEN GARANTIEN WERDEN ALLE DIENSTLEISTUNGEN UND HEGIAS-MATERIALIEN WIE VORHANDEN ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. HEGIAS LEHNT INSBESONDERE ALLE IMPLIZIERTEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTFÄHIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DES TITELS UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN SOWIE ALLE GEWÄHRLEISTUNGEN AB, DIE SICH IM ZUSAMMENHANG MIT DEM GESCHÄFTSVERLAUF, DEN GEPFLOGENHEITEN ODER DER HANDELSPRAXIS ERGEBEN. OHNE DAS VORSTEHENDE EINZUSCHRÄNKEN, ÜBERNIMMT HEGIAS KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNG DAFÜR, DASS HEGIAS‘ DIENSTE ODER MATERIALIEN ODER IRGENDWELCHE PRODUKTE ODER ERGEBNISSE DER NUTZUNG DAVON, INSBESONDERE FARBEN, MASSE, MUSTER, STRUKTUREN, DEN ANFORDERUNGEN DES KUNDEN ODER ANDERER PERSONEN ENTSPRECHEN, OHNE UNTERBRECHUNG FUNKTIONIEREN, EIN GEWÜNSCHTES ERGEBNIS ERZIELEN, MIT SOFTWARE, SYSTEMEN ODER ANDEREN DIENSTEN KOMPATIBEL SIND ODER MIT DIESEN FUNKTIONIEREN, ODER SICHER, GENAU, VOLLSTÄNDIG, FREI VON SCHÄDLICHEM CODE ODER FEHLERFREI SIND. ALLE MATERIALIEN VON DRITTANBIETERN WERDEN OHNE MÄNGELGEWÄHR ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, UND JEGLICHE ZUSICHERUNG ODER GEWÄHRLEISTUNG FÜR ODER BEZÜGLICH DER MATERIALIEN VON DRITTANBIETERN ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ZWISCHEN DEM KUNDEN UND DEM EIGENTÜMER ODER VERTREIBER DER MATERIALIEN VON DRITTANBIETERN.

11.   Entschädigung

11.1. Entschädigung durch HEGIAS. HEGIAS entschädigt, verteidigt und hält den Kunden und seine leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Agenten, zulässigen Nachfolger und zulässigen Rechtsnachfolger (ein jeder ein “entschädigungsberechtigter Kunde“) von und gegen alle Verluste, die der entschädigungsberechtigte Kunde durch eine Handlung eines Dritten (mit Ausnahme eines verbundenen Unternehmens eines entschädigungsberechtigten Kunden) entstehen, die darauf zurückzuführen ist, dass die Nutzung der HEGIAS Dienste (mit Ausnahme von Kundendaten und Materialien Dritter) durch den Kunden oder einen autorisierten Nutzer gemäss dieser Vereinbarung die geistigen Eigentumsrechte dieses Dritten verletzt oder missbräuchlich verwendet. Die vorstehende Verpflichtung gilt nicht, wenn die angebliche Verletzung zurückzuführen ist auf:

a) Materialien Dritter oder Kundendaten;

b) den Zugriff auf oder die Nutzung der HEGIAS Materialien in Kombination mit Hardware, Systemen, Software, Netzwerken oder anderen Materialien oder Diensten, die nicht von HEGIAS zur Verfügung gestellt werden oder die nicht für die Nutzung durch den Kunden in der Dokumentation spezifiziert sind;

c) Modifikationen der HEGIAS Materialien, die nicht von HEGIAS bereitgestellt werden: (i) durch oder im Namen von HEGIAS; oder (ii) mit schriftlicher Genehmigung von HEGIAS in Übereinstimmung mit der schriftlichen Spezifikation von HEGIAS; oder

d) Versäumnis, Änderungen, Upgrades, Ersatz oder Erweiterungen, die dem Kunden von oder im Namen von HEGIAS zur Verfügung gestellt wurden, rechtzeitig zu implementieren.

11.2. Entschädigung durch den Kunden. Der Kunde hat HEGIAS und seine Subunternehmer und verbundenen Unternehmen sowie jeden seiner und ihrer jeweiligen leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Vertreter, Nachfolger und Rechtsnachfolger (ein jeder ein “entschädigungsberechtigter HEGIAS-Vertreter“) von allen Verlusten freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem entschädigungsberechtigten HEGIAS-Vertreter aus einer Handlung eines Dritten (ausser einem verbundenen Unternehmen eines entschädigungsberechtigten HEGIAS-Vertreter) entstehen oder resultieren oder angeblich entstehen oder resultieren aus:

a) Kundendaten, einschliesslich jeglicher Verarbeitung von Kundendaten durch die von HEGIAS bereitgestellten Dienste in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung;

b) sonstigen Materialien oder Informationen (einschliesslich aller Dokumente, Daten, Spezifikationen, Software, Inhalte oder Technologien), die vom oder im Namen des Kunden oder eines autorisierten Nutzers bereitgestellt werden, einschliesslich der Einhaltung von Spezifikationen oder Anweisungen durch HEGIAS, die vom oder im Namen des Kunden oder eines autorisierten Nutzers bereitgestellt werden, soweit diese ohne Mitwirkung von HEGIAS erstellt wurden;

c) Behauptung von Tatsachen, die, wenn sie wahr sind, einen Verstoss des Kunden gegen eine seiner Zusicherungen, Gewährleistungen, Vereinbarungen oder Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung darstellen würden; oder grobe Fahrlässigkeit oder eine schuldhaftere Handlung oder Unterlassung (einschliesslich Grobfahrlässigkeit oder Absicht) des Kunden, eines autorisierten Nutzers oder einer dritten Partei im Namen des Kunden oder eines autorisierten Nutzers im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung

11.3. Entschädigungsverfahren. Jede Partei benachrichtigt die andere Partei unverzüglich schriftlich über jede Handlung, für die sie glaubt, gemäss diesem Abschnitt ein Anrecht auf Entschädigung zu haben. Die Partei, die eine Entschädigung anstrebt (die “Entschädigungsberechtigte“), muss mit der anderen Partei (der “entschädigenden Partei“) auf alleinige Kosten und Auslagen der entschädigenden Partei zusammenarbeiten. Die Entschädigungsberechtigte übernimmt unverzüglich die Kontrolle über die Verteidigung und setzt einen Rechtsbeistand ihrer Wahl ein, der diese auf alleinige Kosten und Auslagen der entschädigenden Partei vertritt und verteidigt Die Entschädigungsberechtigte kann auf eigene Kosten und Auslagen mit einem Rechtsbeistand ihrer Wahl an dem Verfahren teilnehmen und es beobachten. Die entschädigende Partei darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Entschädigungsberechtigten, die nicht unangemessen verweigert oder verzögert werden darf, keine Vergleiche zu Bedingungen oder in einer Weise abschliessen, die die Rechte der Entschädigungsberechtigten nachteilig beeinflussen. Wenn die entschädigende Partei es versäumt oder sich weigert, die Kontrolle über die Verteidigung einer solchen Klage zu übernehmen, hat die Entschädigungsberechtigte das Recht, aber nicht die Pflicht, sich gegen eine solche Klage zu verteidigen, einschliesslich der Beilegung einer solchen Klage nach Benachrichtigung der entschädigenden Partei, in jedem Fall in der Weise und zu den Bedingungen, die die Entschädigungsberechtigte für angemessen hält.

11.4. Rechtsstreitigkeiten. Sollte oder könnte nach HEGIAS‘ Ansicht einer der HEGIAS Dienste oder Materialien in Verdacht stehen, geistige Eigentumsrechte Dritter zu verletzen, missbräuchlich zu verwenden oder anderweitig gegen diese Rechte verstossen, oder sollte die Nutzung der HEGIAS Dienste oder Materialien durch den Kunden oder einen autorisierten Nutzer untersagt oder die Untersagung angedroht werden, so kann HEGIAS nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten und Auslagen: (a) das Recht für den Kunden zu erwirken, die Dienstleistungen und HEGIAS Materialien weiterhin wie in diesem Vertrag vorgesehen zu nutzen, (b) die HEGIAS Dienste oder Materialien ganz oder teilweise modifizieren oder ersetzen, um die HEGIAS Dienste oder Materialien (in der so modifizierten oder ersetzten Form) nicht verletzend zu machen, wobei materiell gleichwertige Eigenschaften und Funktionalitäten bereitgestellt werden, so sind diese Modifikationen oder Ersetzungen als Dienste oder Materialien von HEGIAS, soweit anwendbar, gemäss dieser Vereinbarung anzuerkennen; oder (c) durch schriftliche Mitteilung an den Kunden diese Vereinbarung in Bezug auf alle oder einen Teil der HEGIAS Dienste oder Materialien zu kündigen und den Kunden aufzufordern, die Nutzung der HEGIAS Dienste oder Materialien oder eines bestimmten Teils oder Merkmals davon unverzüglich einzustellen, vorausgesetzt, dass der Kunde im Falle einer solchen Kündigung vorbehaltlich der Einhaltung seiner in Abschnitt 14 dargelegten Verpflichtungen nach der Kündigung Anspruch auf eine Rückerstattung des verbleibenden Teils der im Voraus bezahlten Gebühren für die Teile der HEGIAS Dienste hat, deren Nutzung untersagt ist.

11.5. EINZIGE WIEDERGUTMACHUNG. DIESER ABSCHNITT 11 LEGT DIE ALLEINIGEN WIEDERGUTMACHUNG DES KUNDEN UND DIE ALLEINIGE HAFTUNG UND VERPFLICHTUNG VON HEGIAS FÜR TATSÄCHLICHE, ANGEDROHTE ODER ANGEBLICHE ANSPRÜCHE FEST, DASS DIE DIENSTE UND MATERIALIEN VON HEGIAS ODER IRGENDEIN GEGENSTAND DIESER VEREINBARUNG GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE DRITTER VERLETZEN, MISSBRAUCHEN ODER ANDERWEITIG VERLETZEN.

12. Haftungsbeschränkungen

12.1. AUSSCHLUSS VON SCHÄDEN. SOFERN IN DIESER VEREINBARUNG NICHTS ANDERES VORGESEHEN IST, HAFTET HEGIAS UNTER KEINEN UMSTÄNDEN IM RAHMEN ODER IN VERBINDUNG MIT DIESER VEREINBARUNG ODER SEINEM GEGENSTAND NACH IRGENDEINER RECHTLICHEN ODER BILLIGKEITSTHEORIE, EINSCHLIESSLICH VERTRAGSBRUCH, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG UND ANDERWEITIG: (a) VERLUST VON PRODUKTION, NUTZUNG, GESCHÄFT, EINNAHMEN, ODER GEWINN ODER WERTVERMINDERUNG; (b) VERLUST, UNMÖGLICHKEIT ZUR NUTZUNG ODER VERLUST, UNTERBRECHUNG ODER VERSPÄTUNG DER DIENSTLEISTUNGEN, ANDERWEITIG ALS FÜR DIE ERHALTUNG JEGLICHER ANWENDBARER DIENSTLEISTUNGSKREDITE; (c) VERLUST, SCHÄDEN, KORREKTUR ODER WIEDERHERSTELLUNG VON DATEN ODER VERLETZUNG VON DATEN ODER SICHERHEIT DES SYSTEMS; (d) KOSTEN FÜR ERSATZWAREN ODER DIENSTLEISTUNGEN; (e) VERLUST VON FIRMENWERTEN ODER REPUTATION; ODER (f) FOLGESCHÄDEN, ZUFÄLLIGE, INDIREKTE, EXEMPLARISCHE, BESONDERE, VERBESSERTE SCHÄDEN ODER STRAFSCHÄDEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE PERSONEN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER VERLUSTE ODER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDEN ODER OB SOLCHE VERLUSTE ODER SCHÄDEN ANDERWEITIG VORHERSEHBAR WAREN, UND UNGEACHTET DES SCHEITERNS EINES VEREINBARTEN ODER ANDEREN RECHTSMITTELS AN SEINEM WESENTLICHEN ZWECK.

12.2. HAFTUNGSOBERGRENZE. SOFERN IN DIESER VEREINBARUNG NICHTS ANDERES VORGESEHEN IST, ÜBERSTEIGT DIE KOLLEKTIVE GESAMTHAFTUNG VON HEGIAS, DIE SICH AUS DIESER VEREINBARUNG ERGIBT ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGT, UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE SICH AUS EINEM VERTRAGSBRUCH, EINER UNERLAUBTEN HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), EINER GEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER EINER ANDEREN RECHTLICHEN ODER BILLIGKEITSRECHTLICHEN THEORIE ERGIBT ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGT, IN KEINEM FALL DIE GESAMTBETRÄGE, DIE IN DEN ZWÖLF MONATEN VOR DEM EREIGNIS, DAS DEN ANSPRUCH BEGRÜNDET, GEZAHLT WURDEN, UND DIE BETRÄGE, DIE IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNGES ANGEFALLEN SIND, ABER NOCH NICHT AN HEGIAS GEZAHLT WURDEN.

12.3. Produkte Dritter. HEGIAS haftet in keinem Fall für Schäden, die durch Produkte Dritter, wie z.B. VR-Googles, verursacht werden. Der Kunde ist sich der Tatsache bewusst und wird jeden autorisierten Nutzer darauf hinweisen, dass Produkte Dritter nur in Verbindung mit HEGIAS Diensten oder Materialien verwendet werden dürfen, wenn und soweit die erforderlichen Sicherheitsmassnahmen ergriffen wurden.

12.4. Ton. HEGIAS haftet in keinem Fall für Schäden von Kunden, autorisierten Nutzern und Dritten, die dadurch entstehen, dass eine virtuelle Sitzung, die durch Nutzung der HEGIAS Dienste oder Materialien ermöglicht wurde, nicht ordnungsgemäss geschlossen wurde. Der Kunde ist sich der Tatsache bewusst und wird jeden autorisierten Nutzer darauf hinweisen, dass bei nicht ordnungsgemässem Verlassen einer virtuellen Sitzung der Tonkanal des die Sitzung verlassenden Teilnehmers offenbleibt und andere Sitzungsteilnehmer dessen Gespräche mithören können.

12.5. Multi-User-Modus. Die Nutzung der HEGIAS Dienste im Multi-User-Modus im selben Raum erfolgt auf eigenes Risiko.

12.6. Ausnahmen. Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen in den Abschnitten 12.1 und 12.2 gelten nicht für grobfahrlässiges oder absichtliches Fehlverhalten von HEGIAS.

13.   Laufzeit und Beendigung

13.1. Erste Laufzeit der Vereinbarung. Die erste Laufzeit dieser Vereinbarung oder der zugehörigen Bestellung beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens und bleibt, sofern sie nicht gemäss einer ausdrücklichen Bestimmung der Vereinbarung früher gekündigt wird, bis zu einem (1) Jahr ab diesem Datum in Kraft (die “erste Laufzeit der Vereinbarung“).

13.2. Verlängerungslaufzeit. Diese Vereinbarung oder die damit verbundene Bestellung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, es sei denn, die Vereinbarung wird gemäss den Bestimmungen dieser Vereinbarung früher gekündigt oder eine der Parteien teilt der anderen Partei die Nichtverlängerung schriftlich mit oder der Kunde nimmt die entsprechenden Änderungen im Online-Kundenkonto mindestens vierzehn (14) Tage vor Ablauf der dann aktuellen Laufzeit der Vereinbarung vor (jeweils eine “Verlängerungslaufzeit” und zusammen mit der ersten Laufzeit der Vereinbarung die “Vereinbarungslaufzeit“).

13.3. Aussetzung oder Beendigung der Dienste. HEGIAS kann den Zugang oder die Nutzung aller oder eines Teils der HEGIAS Dienste oder Materialien durch den Kunden, einen autorisierten Nutzer oder eine andere Person aussetzen, beenden oder anderweitig verweigern, ohne dass daraus Verpflichtungen oder eine Haftung entstehen, wenn: (a) HEGIAS eine gerichtliche oder sonstige behördliche Aufforderung oder Anordnung, Anweisung oder Androhung einer Sanktionierung erhält, die HEGIAS ausdrücklich oder durch sinnvolle Schlussfolgerung dazu auffordert; oder (b) HEGIAS nach gutem Glauben und vernünftigem Ermessen davon ausgeht, dass (i) der Kunde oder ein autorisierter Nutzer eine wesentliche Bestimmung dieser Vereinbarung nicht eingehalten hat oder auf die Dienste über den Umfang der gewährten Rechte hinaus oder für einen Zweck zugegriffen oder diese genutzt hat, der nach dieser Vereinbarung nicht zulässig ist, oder auf eine Art und Weise, die nicht den wesentlichen Anweisungen oder Anforderungen der Spezifikationen entspricht; (ii) der Kunde oder ein autorisierter Nutzer in betrügerische, irreführende oder ungesetzliche Aktivitäten verwickelt ist, war oder wahrscheinlich verwickelt sein wird; oder (iii) diese Vereinbarung abläuft oder beendet wird.

13.4. Beendigung der Vereinbarung. Zusätzlich zu jedem anderen ausdrücklichen Kündigungsrecht, das an anderer Stelle in dieser Vereinbarung festgelegt ist:

a) ist HEGIAS berechtigt, diese Vereinbarung auszusetzen und den Zugang des Kunden oder autorisierter Nutzer zu den Diensten zu sperren, wenn der Kunde es unterlässt, einen fälligen Betrag gemäss diese Vereinbarung zu zahlen und dieses Versäumnis mehr als dreissig (30) Tage nach Zustellung einer schriftlichen Mitteilung durch HEGIAS andauert. HEGIAS kann diese Vereinbarung kündigen und alle Kundendaten und daraus resultierende Daten löschen, wenn fällige Beträge neunzig (90) Tage lang unbezahlt bleiben

b) kann jede Partei diese Vereinbarung mit Wirkung einer schriftlichen Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn die andere Partei diese Vereinbarung wesentlich verletzt, und eine solche Verletzung: (i) nicht heilbar ist; oder (ii) heilbar ist und dreissig (30) Tage, nachdem die nicht verletzende Partei die verletzende Partei schriftlich über die Verletzung informiert hat, ungeheilt bleibt; und

c) kann jede Partei diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung nach schriftlicher Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn die andere Partei (i) zahlungsunfähig wird oder allgemein nicht in der Lage ist, ihre Schulden bei Fälligkeit zu begleichen, oder es versäumt, diese zu begleichen; (ii) einen Antrag auf Konkurs stellt oder gestellt hat oder anderweitig freiwillig oder unfreiwillig einem Verfahren nach einem inländischen oder ausländischen Konkurs- oder Insolvenzgesetz unterliegt; (iii) eine allgemeine Abtretung zugunsten seiner Gläubiger vornimmt oder zu veranlassen versucht; oder (iv) einen Zwangsverwalter, Treuhänder, Sachwalter oder ähnlichen Bevollmächtigten beantragt oder bestellt hat oder der durch Beschluss eines zuständigen Gerichts zur Übernahme oder zum Verkauf eines wesentlichen Teils ihres Eigentums oder Geschäfts bestellt wurde

14. Wirkung der Kündigung oder des Ablaufs

14.1. Sofortige Wirkung. Nach Ablauf oder Beendigung dieser Vereinbarung, sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist:

a) erlöschen mit sofortiger Wirkung alle Rechte, Zustimmungen und Genehmigungen, die von einer der beiden Parteien der anderen Partei im Rahmen dieser Vereinbarung erteilt wurden und HEGIAS kann alle Kunden und autorisierten Nutzer für den Zugang zu den Diensten und Materialien von HEGIAS sperren;

b) falls in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, wird HEGIAS unverzüglich jegliche Nutzung der vertraulichen Informationen des Kunden einstellen und (i) alle Dokumente und physischen Gegenstände, die vertrauliche Informationen des Kunden enthalten, widerspiegeln, beinhalten oder auf ihnen basieren, an den Kunden zurückgeben oder auf schriftliche Anfrage des Kunden vernichten; und (ii) alle vertraulichen Informationen des Kunden von allen Systemen, die HEGIAS direkt oder indirekt kontrolliert, in Übereinstimmung mit seiner Richtlinie zur Datenspeicherung dauerhaft löschen (ca. 90 Tage), wobei HEGIAS ‘ Verpflichtungen gemäss diesem Abschnitt 14.1b)nicht gelten für Kundendaten und resultierende Daten; und

c) wird der Kunde unverzüglich jegliche Nutzung der Dienste und Materialien von HEGIAS einstellen und (i) alle Dokumente und physischen Gegenstände, die HEGIAS Materialien oder vertrauliche Informationen von HEGIAS enthalten, widerspiegeln, beinhalten oder auf diesen basieren, an HEGIAS zurückgeben oder auf schriftliche Anfrage von HEGIAS vernichten; und (ii) alle HEGIAS Materialien und vertraulichen Informationen von HEGIAS aus allen Systemen, die der Kunde direkt oder indirekt kontrolliert, dauerhaft löschen; und (iii) HEGIAS in einem unterzeichneten schriftlichen Dokument bestätigen, dass es die HEGIAS Anforderungen dieses Abschnitts 14.1c)erfüllt hat.

14.2. Kündigung des Kunden. Wenn der Kunde diese Vereinbarung gemäss Abschnitt 13.4b)kündigt, wird der Kunde von jeder Verpflichtung zur Zahlung von Gebühren befreit, die auf den Zeitraum nach dem Datum des Inkrafttretens einer solchen Kündigung entfallen, und HEGIAS wird: (i) dem Kunden im Voraus bezahlte Gebühren für Dienste zurückerstatten, die HEGIAS bis zum Datum des Inkrafttretens der Kündigung nicht erbracht hat; und (ii) dem Kunden alle unbezahlten Gutschriften, auf die der Kunde Anspruch hat, auszahlen.

14.3. Kündigung durch HEGIAS. Wenn HEGIAS diese Vereinbarung gemäss Abschnitt 13.4a)oder Abschnitt 13.4b) kündigt, werden alle Gebühren, die fällig geworden wären, wenn die Vereinbarung bis zum Ablauf der Frist in Kraft geblieben wäre, sofort fällig und zahlbar und der Kunde hat diese Gebühren zusammen mit allen zuvor aufgelaufenen, aber noch nicht bezahlten Gebühren bei Erhalt der Rechnung von HEGIAS zu zahlen

14.4. Datenlieferung. Da die resultierenden Daten aufgrund der spezifischen Datenstruktur nicht in anderen Systemen verwendet werden können, ist HEGIAS nicht verpflichtet, dem Kunden diese Daten bei Beendigung der Vereinbarung oder Nichtverlängerung einer Bestellung zur Verfügung zu stellen. Um Zweifel auszuschliessen: es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, eine Sicherungskopie aller Kundendaten zu erstellen und zu pflegen, und HEGIAS haftet nicht für Datenverluste. Neunzig (90) Tage nach Beendigung der Vereinbarung werden alle Kundendaten in privaten Verzeichnissen und resultierende Daten unwiderruflich gelöscht.

14.5. Überlebende Bedingungen. Die in den folgenden Abschnitten dargelegten Bestimmungen sowie alle anderen Rechte oder Verpflichtungen der Parteien in dieser Vereinbarung, die aufgrund ihrer Natur die Beendigung oder das Auslaufen dieser Vereinbarung überdauern sollten, überdauern das Auslaufen oder die Beendigung dieser Vereinbarung: Abschnitt 3, Abschnitt 8, Abschnitt 10.4, Abschnitt 11, Abschnitt 12, Abschnitt 14.4, dieser Abschnitt 14.5 und Abschnitt 15.9.

15.   Verschiedenes

15.1. Beziehung der Parteien. Die Beziehung zwischen den Parteien ist die von unabhängigen Gesellschaften. Nichts in dieser Vereinbarung ist so auszulegen, dass es eine Agentur, eine Partnerschaft, ein Joint Venture oder eine andere Form eines gemeinsamen Unternehmens, eines Beschäftigungsverhältnisses oder einer treuhänderischen Beziehung zwischen den Parteien begründet und keine der Parteien ist befugt, für die andere Partei Verträge abzuschliessen oder sie in irgendeiner Weise zu binden

15.2. Bekanntmachungen. Mitteilungen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung müssen in schriftlicher Form erfolgen und gelten als wirksam an die Partei zugestellt, wenn sie an die im Online-Kundenkonto angegebene Adresse (oder eine andere Adresse, die eine Partei später durch Mitteilung an die andere Partei angibt) zugestellt werden. Benachrichtigungen können zugestellt werden: (i) per E-Mail unter Verwendung einer Methode, die den Empfang der E-Mail durch den Empfänger eindeutig belegt; (ii) durch persönliche Zustellung am selben oder nächsten Tag; oder (iii) durch einen kommerziellen Kurier mit schriftlicher Bestätigung der Zustellung. Alle auf diese Weise übermittelten Mitteilungen gelten mit dem früheren Zeitpunkt des Empfangs oder drei (3) Tage nach dem Versand als zugestellt.

15.3. Vermarktung. Vorbehaltlich der Zusicherungen, die im Rest dieses Abschnitts gegeben werden, akzeptiert der Kunde, dass HEGIAS den Handelsnamen, Markennamen oder das Logo des Kunden ausschliesslich für Marketingzwecke von HEGIAS verwenden darf, z. B. für Kundenstimmen, Erfolgsgeschichten, Präsentationen oder Erwähnungen des Kunden als Nutzer ihrer Dienste. HEGIAS sichert dabei zu, dass der Markenname oder das Logo des Kunden in keiner Weise verunstaltet, verändert oder missbräuchlich verwendet wird. HEGIAS sichert weiter zu, dass es Geschäftsfälle, Kundenstudien, Erfahrungsberichte oder ähnliche Inhalte nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden veröffentlicht.

15.4. Vollständiges Abkommen. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen HEGIAS und dem Kunden in Bezug auf den Gegenstand der Vereinbarung dar und ersetzt alle früheren Zusicherungen, Erklärungen oder Gewährleistungen, die von einer der beiden Parteien abgegeben wurden. Jede Änderung der Bedingungen dieser Vereinbarung muss schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet werden. In einer Bestellung enthaltene Bedingungen, die von dieser Vereinbarung abweichen, ihr widersprechen oder nicht in ihr enthalten sind, werden nicht Bestandteil der Vereinbarung, es sei denn, sie sind von einem ordnungsgemäss bevollmächtigten Vertreter von HEGIAS unterzeichnet.

15.5. Übertragung. Weder diese Vereinbarung noch irgendwelche Rechte oder Verpflichtungen des Kunden aus dieser Vereinbarung dürfen vom Kunden an Dritte abgetreten oder übertragen werden, insbesondere aber nicht ausschliesslich in Verbindung mit einer Fusion, Übernahme, Reorganisation, Auslagerung, Änderung der Kontrolle oder unter anderen Umständen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von HEGIAS. Eine solche behauptete Abtretung oder Übertragung ist ungültig und wirkungslos und stellt einen wichtigen Verstoss gegen diese Vereinbarung dar, der zur automatischen Beendigung dieser Vereinbarung und aller dem Kunden hierunter gewährten Rechte führt.

15.6. Höhere Gewalt. HEGIAS ist nicht haftbar für eine Verletzung dieser Vereinbarung aufgrund von Umständen, die ausserhalb der angemessenen Kontrolle von HEGIAS liegen, insbesondere aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Feuer, Regierungshandlungen, Krieg, militärische Operationen oder Aufruhr, Unfälle, Embargo, Arbeitskampfmassnahmen, terroristische Bedrohung oder Pandemien ( “Höhere Gewalt“). Im Falle Höherer Gewalt wird HEGIAS den Kunden schriftlich benachrichtigen und ihm alle relevanten Informationen zur Verfügung stellen.

15.7. Ergänzung und Modifikation. Eine Änderung, Ergänzung, Modifizierung, Aufhebung, Beendigung oder Erfüllung dieser Vereinbarung ist nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt, als Änderung oder Aufhebung, Beendigung oder Erfüllung dieser Vereinbarung gekennzeichnet und von einem bevollmächtigten Vertreter beider Parteien unterzeichnet ist.

15.8. Verzicht und Salvatorische Klausel. Der Verzicht einer Partei auf eine Verletzung oder Nichterfüllung durch die andere Partei im Rahmen dieser Vereinbarung stellt keinen Verzicht auf eine spätere Verletzung oder Nichterfüllung dar. Ein Verzicht ist nur dann wirksam, wenn er schriftlich erfolgt und von einem bevollmächtigten Vertreter der verzichtenden Partei unterzeichnet ist. Sollte ein Gericht oder eine zuständige Gerichtsbarkeit feststellen, dass eine Bestimmung dieser Vereinbarung rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar ist, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

15.9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Diese Vereinbarung und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, seinem Gegenstand oder seiner Entstehung ergeben (einschliesslich aller Streitigkeiten oder Ansprüche in Bezug auf ausservertragliche Schuldverhältnisse), werden nach Schweizer Recht ausgelegt und geregelt, unter Ausschluss von Kollisionsnormen oder Rechtswahlbestimmungen, die die Anwendung der Gesetze einer anderen Rechtsordnung erfordern würden. Die Parteien unterwerfen sich hiermit der ausschliesslichen Gerichtsbarkeit und dem ausschliesslichen Gerichtsstand von Zürich zur Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder seinem Gegenstand oder seiner Entstehung ergeben (einschliesslich aller ausservertraglichen Streitigkeiten oder Ansprüche) und verzichten auf Einwände, die auf forum non conveniens beruhen.

15.10. Gerechte Entschädigung. Der Kunde anerkennt, dass die Rechte von HEGIAS an den Materialien von HEGIAS einzigartig sind und dass finanziellen Entschädigungen nicht ausreichen, um HEGIAS für eine Verletzung dieser Rechte zu entschädigen. HEGIAS ist berechtigt, einstweilige Verfügungen und andere Rechtsmittel zum Schutz, zur Aufrechterhaltung, zur Verteidigung, zur Durchsetzung und zum Erhalt ihrer Rechte zu beantragen, zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, die zur Verfügung stehen.

Zürich, 12. Mai 2020 – Version 1.0