AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der HEGIAS AG Version 1.1 vom 19. Mai 2020 Geltungsbereich Die HEGIAS AG (nachfolgend «HEGIAS» genannt) erbringt dem Vertragspartner ihre Dienstleistungen zu den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Durch ausdrückliche Erteilung eines Einzelauftrags oder durch stillschweigende Entgegennahme eines oder mehrerer Präsentationsvorschläge von HEGIAS kommt ein Einzelauftrag unter Einschluss der vorliegenden AGB zustande. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch HEGIAS. Vertretungsrecht Soweit HEGIAS mit dem Vertragspartner nichts anderes vereinbart, handelt HEGIAS gegenüber Dritten (Lieferanten und Beauftragte) als Stellvertreter des Vertragspartners, so dass stets ein Vertragsverhältnis zwischen dem Vertragspartner und dem Dritten entsteht. Vertraulichkeit Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen, die sich auf den Geschäftsbetrieb des Vertragspartners beziehen und ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugänglich sind oder zur Kenntnis kommen, mit der gleichen Sorgfalt und Diskretion wie entsprechende eigene vertrauliche Informationen zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht gilt während der Dauer eines Einzelauftrags sowie während mindestens fünf Jahren danach. Der Vertragspartner darf die technischen und geschäftlichen Informationen, die er von HEGIAS oder über einen Geschäftspartner von HEGIAS erhält, nicht ohne schriftliche Zustimmung von HEGIAS selbst nutzen bzw. damit in Konkurrenz zu HEGIAS treten oder einer Drittperson weitergeben oder zugänglich machen. Immaterialgüterrechte / Geistiges Eigentum Sämtliche Rechte an gemachten Präsentationen und vollendeten Arbeiten, insbesondere Urheberrechte, Patentrechte, Marken- und Namensrechte, Logos und Zeichen sowie gewerbliche Schutzrechte, stehen HEGIAS zu. Die Verwendung des Konzepts, Designs, Entwürfe durch den Vertragspartner bedarf der vorherigen Zustimmung von HEGIAS. Nach Beendigung des Projekts kann das geistige Eigentum nur mit schriftlicher Zustimmung von HEGIAS und gegen Leistung einer Entschädigung auf den Vertragspartner übertragen werden. Die Höhe der Entschädigung wird einzeln festgelegt. Bei widerrechtlicher Nutzung des geistigen Eigentums von HEGIAS schuldet der Vertragspartner HEGIAS eine Konventionalstrafe von CHF 25’000.– pro Pflichtverletzung. Die Entrichtung dieser Konventionalstrafe entbindet den Vertragspartner nicht vom Verbot der Nutzung des geistigen Eigentums von HEGIAS. Realexekution und weitere Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten. Bei allen Gestaltungselementen (Logos, Fotos, Illustrationen, Formdesign, Pläne, 3D-Objekten, Materialien etc.), Texten und digitalen Daten, welche vom Vertragspartner angeliefert wurden, geht HEGIAS davon aus, dass der Vertragspartner im Besitz der entsprechenden Nutzungsrechte ist. Für allfällige Rechtsverletzungen in diesem Zusammenhang lehnen wir jegliche Verantwortung ab. Die Tätigkeit für einen Vertragspartner kann HEGIAS in eigenen Werbeaktionen erwähnen oder in der Presse veröffentlichen. Darüber hinaus ist HEGIAS berechtigt, die entwickelten Kommunikationsmittel auf der eigenen Webseite inklusive Sozialer Medien wie Facebook, LinkedIn, Instagram und Twitter abzubilden und zu beschreiben. HEGIAS ist berechtigt, von den für den Vertragspartner gestalteten Kommunikationsmitteln auf eigene Kosten Fortdrucke in beliebiger Menge herzustellen und zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden. Vertragserfüllung Soweit im Einzelauftrag nicht abweichend vereinbart, gelten die Räumlichkeiten von HEGIAS und deren Partner als Erfüllungsort. HEGIAS ist bestrebt, eingesetzte Mitarbeiter und Partner (Freelancer), die infolge Krankheit oder Unfall an der Erbringung eines Einzelauftrags verhindert sind, zu ersetzen, kann jedoch hierfür keine Haftung übernehmen. Angaben im Einzelauftrag über Termine und Dauer eines Einzelauftrags vermitteln lediglich Richtwerte. Fest zugesicherte Publikationstermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen / Informationen vereinbarungsgemäss bei HEGIAS eintreffen und der Vertragspartner die vereinbarten Termine für «Gut zur Publikation / Ausführung / Druck» einhält. Für Terminverzögerungen, die durch verspätet eingereichte Unterlagen des Vertragspartners, durch Änderungswünsche des Vertragspartners oder durch Erweiterung des ursprünglich vereinbarten Auftragsumfanges entstehen, kann HEGIAS keine Haftung übernehmen. Überschreitungen des Publikationstermins, für welche HEGIAS kein Verschulden trifft (z. B. Betriebsstörungen, Stromunterbruch etc. sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen den Vertragspartner nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder HEGIAS wegen entstandenen Schadens verantwortlich zu machen. Beanstandungen Reklamationen sind innert 10 Tagen nach Erhalt der Arbeiten und/oder Produkte schriftlich an HEGIAS zu richten. Reklamationen bei Leistungen Dritter, zu deren Beschaffung HEGIAS lediglich als Vermittler aufgetreten ist, liegen nicht in der Verantwortung von HEGIAS. HEGIAS setzt sich in diesem Falle als Vermittler und mit ganzem Know-how für eine faire Regelung zwischen dem Vertragspartner und Dritten ein, kann jedoch für allfällig entstandene Schäden nicht belangt werden und berechtigen zu keinerlei Reduktion des Honorars. In jedem Fall trägt der Vertragspartner durch die Unterzeichnung des «Gut zur Publikation / Ausführung / Druck» die volle Verantwortung für Form, Farbe und Inhalt aller Werbe- und Kommunikationsmittel. Verzichtet der Vertragspartner aus Termin- oder Kostengründen auf durch uns empfohlene Kontrollmittel und/oder das oben erwähnte Prozedere, so übernimmt HEGIAS keine Verantwortung für allfällige Beanstandungen des Ergebnisses. Die Ausführung von gedruckten Erzeugnissen richtet sich nach den Usanzen des grafischen Gewerbes. Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, Originaltreue oder Reproduktion, Farbtonwerte und Qualität der Druckträger sowie Farbabweichungen berechtigen zu keinerlei Reduktion des Honorars. Allfällige Bugkorrekturen oder Sicherheitsupdates bei Webseiten und Apps werden bis 3 Monate nach Live-Schaltung als Garantieleistung von HEGIAS übernommen. Anschliessend kommt der Stundenansatz von CHF 195 zur Anwendung. Haftung Für direkte Schäden haftet HEGIAS, wenn sie diese vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat, jedoch maximal bis zur Höhe der vereinbarten Gesamtvergütung. Jede Haftung von HEGIAS oder ihrer Erfüllungsgehilfen für weitergehende Ansprüche und Schäden, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von mittelbaren, indirekten oder Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn – unabhängig von ihrem Rechtsgrund – ist ausdrücklich ausgeschlossen. Honorare, Fakturierung, Zahlungsbedingungen Die Honorar- und erfolgsabhängigen Vermittlungsansätze werden vor der Auftragsannahme festgelegt. Die Ansätze verstehen sich exkl. MwSt. und allfälliger Spesen. In Ermangelung einer Absprache kommen die jeweils gültigen HEGIAS-Honoraransätze zur Anwendung. Sollten bei der Vereinbarung von Pauschalhonoraren für HEGIAS erhöhte Kosten durch Umstände entstehen, welche der Vertragspartner zu vertreten hat, ist HEGIAS berechtigt, diese Ausgaben zusätzlich in Rechnung zu stellen. Die Fakturierung erfolgt in Ermangelung einer Absprache monatlich, quartalsweise oder halbjährlich – je nach Auftragsvolumen. Sämtliche Rechnungen sind innerhalb von 20 Tagen zur Zahlung fällig. Bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine kann eine Umtriebsentschädigung sowie ein Verzugszins, laufend ab Fakturadatum, geltend gemacht werden. Widerruf Wird der Auftrag widerrufen oder verschoben, schuldet der Vertragspartner die Honorare und die angefallenen Kosten für die bis zu diesem Zeitpunkt ausgeführten Arbeiten und eine volle Schadloshaltung für von HEGIAS in eigenem Namen und auf eigene Rechnung bei Dritten bereits bestellte Waren und Dienstleistungen. Sonstige Bestimmungen Sollten ein oder mehrere Artikel dieser AGB ungültig sein oder werden, bleiben die übrigen Punkte davon unberührt und behalten ihre Gültigkeit. Die nichtgültige Klausel ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen am nächsten kommt. HEGIAS ist berechtigt, Verträge mit allen Rechten und Pflichten auf Dritte zu übertragen. Änderungen und Ergänzungen eines Einzelvertrags beziehungsweise dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und von HEGIAS der Unterschrift von zwei Geschäftsleitungsmitgliedern. Eine solche Zustimmung gilt jedoch nur für den entsprechenden Einzelauftrag und nicht für frühere oder künftige Leistungen. Rechtswahl und Gerichtsstand Auf sämtliche Vertragsbeziehungen von HEGIAS ist schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Zürich. Zürich, 19. Mai 2020 – Version 1.1